| Einführung in Gruppenrichtlinien (Seite 2)
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Über dieses Snap-In können Sie z.B. einen Laptop so
absichern, dass der Anwender später nur wenige Einstellungen
auf dem Laptop verändern und nur klar definierte Anwendungen
starten kann. Sie minimieren durch diese Einschränkungen den
Supportaufwand für Standalone-Computer.
Das typische Betätigungsfeld für Netzwerkadministratoren
sind aber nicht die lokalen Gruppenrichtlinien, sondern die
Richtlinien, die im Active Directory netzwerkweit
implementiert werden und sich auf ganze Domänen, einzelne
Standorte oder einzelne Organisationseinheiten aufwirken.
Diese Gruppenrichtlinien werden über die Snap-Ins Active
Directory-Benutzer und –Computer, Active
Directory-Standorte und Dienste, Gruppenrichtlinien
oder über das Verwaltungswerkzeug GPMC.MSI
gesteuert.
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Mit dem Snap-In Active Directory-Benutzer und
–Computer erstellen Sie Gruppenrichtlinienobjekte (GPOs)
für eine Domäne oder eine Organisationseinheit. Sie klicken
dazu entweder das Domänenobjekt oder ein Organisationseinheitenobjekt
mit der rechten Maustaste an, wählen Eigenschaften,
öffnen die Registerkarte Gruppenrichtlinien
und klicken auf die Schaltfläche Neu.

Dann wählen Sie einen Namen für das neue
Gruppenrichtlinienobjekt aus und klicken auf Bearbeiten.
Dadurch starten Sie den Gruppenrichtlinieneditor und können
nun einzelne Richtlinien definieren.
Mit dem Snap-In Active Directory-Standorte und
Dienste erstellen Sie GPOs für einzelne Standorte.
Die Vorgehensweise ist ähnlich der Vorgehensweise im Snap-In Active
Directory-Benutzer und –Computer. Sie klicken das
Standortsymbol mit der rechten Maustaste an, wählen Eigenschaften,
öffnen die Registerkarte Gruppenrichtlinien
und klicken auf die Schaltfläche Neu, um ein
neues Gruppenrichtlinienobjekt für den ausgewählten Standort
zu erstellen und ihm einen Namen zuzuweisen. Über die
Schaltfläche Bearbeiten legen Sie anschließend
die einzelnen Richtlinien des GPOs fest.

Gruppenrichtlinienobjekte für Standorte machen nur dann
Sinn, wenn sich eine Domäne über mehrere Standorte (Sites)
ausbreitet und wenn es Gruppenrichtlinien gibt, deren
Einstellung sich von Standort zu Standort unterscheiden soll.
Ein typisches Beispiel dafür ist die Richtlinie Ordnerumleitung,
mit der Sie unter anderem den Ordner Eigene Dateien
für jeden Benutzer auf eine Serverfreigabe umleiten können.
Für Mitarbeiter am Standort X wird es sinnvoll sein, den
Ordner Eigene Dateien auf einen Server am
Standort X umzuleiten. Die Ordner Eigene Dateien
der Mitarbeiter am Standort Y müssen hingegen auf einen
Server am Standort Y umgeleitet werden.
Über Start – Verwaltung können Sie außerdem
das Snap-In Gruppenrichtlinien starten, um
alle Gruppenrichtlinien in allen erstellten
Gruppenrichtlinienobjekten mit dem
Gruppenrichtlinieneditor zu definieren.
Wie Sie den obigen Abbildungen entnehmen, erscheint auf
meinem Testserver beim Anklicken der Registerkarte Gruppenrichtlinien
der Hinweis Sie haben das Snap-In
Gruppenrichtlinienverwaltung installiert. Daher wird diese
Registerkarte nicht mehr verwendet. Klicken Sie auf Öffnen,
um die Gruppenrichtlinienverwaltung zu öffnen. Die erwähnten
Schaltflächen Neu und Bearbeiten
zum Erstellen einer neuen Gruppenrichtlinie und zum Bearbeiten
vorhandener Gruppenrichtlinien erscheinen nicht mehr, weil zusätzlich
das kostenlos auf www.microsoft.com erhältliche
Gruppenrichtlinienverwaltungswerkzeug GPMC.MSI
installiert wurde.
GPMC.MSI steht für ein neues Snap-In Group
Policy Management Console. In der deutschen Version
heißt es Gruppenrichtlinienverwaltungskonsole.
Dieses Verwaltungswerkzeug wurde von Microsoft erst nach der
Freigabe von Microsoft Windows Server 2003 entwickelt und
steht zum kostenlosen Download in lokalisierten
Sprachversionen bereit. Es kann nicht nur unter Windows Server
2003, sondern auch für Netzwerke unter Windows 2000 Active
Directory eingesetzt werden, muss dann aber auf einem Windows
XP-Client installiert werden.

Mit dem neuen Gruppenrichtlinienverwaltungsprogramm
(Group Policy Management) GPMC.MSI ist es nun
möglich, alle Verwaltungsarbeiten bezüglich
Gruppenrichtlinien, die bisher über mehrere Snap-Ins erledigt
werden mussten, über ein zentrales Werkzeug abzuwickeln. Es
beinhaltet darüber hinaus viele Zusatzfunktionen wie den
Gruppenrichtlinienergebnissatz, das Sichern, Zurücksichern
und Importieren von ganzen Gruppenrichtlinienobjekten
inklusive aller darin definierten Richtlinien und die
Verwaltung von WMI-Filtern. Die Installation von zusätzlichen
Werkzeugen (Tools), um das resultierende Ergebnis mehrerer
Gruppenrichtlinien auf ein Benutzerobjekt oder ein
Computerobjekt zu analysieren und Fehler im Zusammenspiel
vieler Gruppenrichtlinien zu finden, entfällt damit. Der
Preis, den besonders Neulinge bezahlen, ist ein zumindest auf
den ersten Blick sehr komplex wirkendes Werkzeug mit einer Fülle
von Ansichten, Befehlen und Optionen, deren Bedeutung und
Auswirkungen erschlagend wirken kann.
Für Neulinge deshalb folgender Tipp: Arbeiten Sie zuerst
ohne das neue Werkzeug GPMC.MSI, um einen einfacheren Einstieg
in den Gebrauch von Gruppenrichtlinien zu finden. Installieren
Sie das neue GPMC-Werkzeug in einer separaten Testumgebung.
z.B. in einer zusätzlichen virtuellen Umgebung, die Sie mit
einer Software wie Microsoft Virtual PC oder VMware
auf Ihrem Rechner installieren. Sie sollten die eingeschränkten
Möglichkeiten ohne installierte GPMC.MSI allein aus zwei Gründen
kennen:
- Vielleicht müssen Sie später Support an einem fremden
Netzwerk leisten, auf dessen Server die neue GPMC-Konsole
nicht installiert ist, weil es sich z.B. um einen Windows
2000 Server handelt.
- In Knowledge Base-Artikeln, Microsoft-Whitepapers und
Artikeln von Dritten wird in der Regel nicht davon
ausgegangen, dass das neue Werkzeug GPMC.MSI installiert
ist. Um diese Artikel zu verstehen, müssen Sie mit
Gruppenrichtlinien auf die herkömmliche Weise umgehen können,
also ohne installierte GPMC.
Anwenden von Gruppenrichtlinien
Bevor eine Gruppenrichtlinie definiert werden kann, muss
zuerst ein Gruppenrichtlinienobjekt (GPO) erstellt werden.
Dabei fällt die Entscheidung, ob das GPO für eine gesamte
Domäne, für einen Standort (Site) oder für eine
Organisationseinheit (OU) erstellt wird. Die Erstellung des
GPO erfolgt in einer Gruppenrichtlinienverwaltungskonsole. Im Gruppenrichtlinienobjekt-Editor
gibt es bei jedem GPO die beiden Kategorien Computerkonfiguration
und Benutzerkonfiguration. Innerhalb der
Kategorie Computerkonfiguration definieren
Sie Richtlinien, die unabhängig davon wirken, welcher
Benutzer später angemeldet ist. Innerhalb der Kategorie Benutzerkonfiguration
definieren Sie hingegen Richtlinien, die immer für bestimmte
Benutzer gelten sollen, egal an welchem Computer sich diese
Benutzer anmelden.
Enthält eine GPO ausschließlich konfigurierte Richtlinien
für Benutzer, so sollte die Computerkonfiguration deaktiviert
werden. Die Abarbeitung der GPO erfolgt dadurch schneller,
weil die Computerkonfiguration nicht mehr auf vorgenommene
Einstellungen abgesucht wird. Umgekehrt sollte in einer GPO,
die ausschließlich konfigurierte Richtlinien für Computer
enthält, die Benutzerkonfiguration deaktiviert werden.
Wenn das neue Werkzeug GPMC.MSI nicht installiert ist, so
starten Sie das Snap-In Active Directory-Benutzer und
–Computer, klicken über die rechte Maustaste die Eigenschaften
des Containers an, der das GPO enthält, wählen die
Registerkarte Gruppenrichtlinien. Dort werden
alle GPOs aufgelistet, die für den Container bisher erstellt
wurden. Sie wählen das betreffende GPO aus und öffnen die
Eigenschaften des GPOs.

In den Eigenschaften des GPOs finden Sie die Option Konfigurationseinstellungen
des Computers deaktivieren und die Option Benutzerdefinierte
Konfigurationseinstellungen deaktivieren.
Haben Sie bereits das neue Werkzeug GPMC.MSI
installiert, so finden Sie die Optionen zum Deaktivieren in
der Registerkarte Details in der Kategorie Gruppenrichtlinienobjekte.

In der Registerkarte Sicherheitseinstellungen
(bei installierter GPMC.MSI wählen Sie die Registerkarte Delegierung
und klicken dann auf die Schaltfläche Erweitert,
um die Berechtigungen einzusehen und zu ändern) geben Sie an,
welche Computerkonten oder Benutzerkonten berechtigt sind, das
GPO zu verändern, zu lesen und zu übernehmen.
Wichtiger Hinweis: Ein
Gruppenrichtlinienadministrator soll eine GPO zwar einrichten
und die Richtlinien einstellen können und benötigt dazu die
Rechte Lesen und Ändern. Er soll jedoch von der GPO in der
Regel nicht betroffen sein, da über Richtlinien die Rechte
der betroffenen Benutzer oft stark eingeschränkt werden.
Indem Sie das Sicherheitsrecht Gruppenrichtlinie
übernehmen für Administratoren deaktivieren, verhindern Sie,
dass die Arbeitsumgebung des Administrators selbst durch die
GPO betroffen ist.
Für die Sicherheitsgruppen Domänen-Admins
und Organisations-Admins sind die
Berechtigungen bei einem neu erstellten GPO bereits passend
voreingestellt: Mitglieder dieser Sicherheitsgruppen dürfen
die Richtlinien dieser GPO verändern, sind jedoch selbst
nicht davon betroffen, die Berechtigung Gruppenrichtlinie übernehmen
ist standardmäßig abgewählt.

Reihenfolge der Richtlinienvererbung
Wenn mehrere Container ineinander verschachtelt sind, so
wirkt eine Gruppenrichtlinie eines Containers nicht nur auf
die Computerobjekte oder Benutzerobjekte dieses Containers,
sondern über die Vererbung auch auf Objekte, die in tiefer
gelegenen Untercontainern liegen. Haben Sie z.B. eine
Organisationseinheit Standort Berlin mit den
Unterorganisationseinheiten Vertrieb Berlin, Produktion
Berlin und Verwaltung Berlin
erstellt, und haben Sie für die Organisationseinheit Standort
Berlin Gruppenrichtlinien definiert, so wirken diese
Richtlinien auf alle Objekte in allen tiefer gelegenen OUs.
Wenn Sie für die Sub-OU Verwaltung Berlin
ein neues GPO erstellen und dort eine Gruppenrichtlinie anders
einstellen als in der übergeordneten Gruppenrichtlinie, so
gewinnt die Einstellung in der tiefer gelegenen
Gruppenrichtlinie. Richtlinien in beiden OUs, die nicht im
Widerspruch zueinander stehen, werden kumulativ übernommen,
addieren sich also im mathematischen Sinne zu einer
Vereinigungsmenge.
Deaktivierung der Richtlinienvererbung
Mit Hilfe des Kontrollkästchens Richtlinienvererbung
deaktivieren können Sie jedoch verhindern, das für
eine tiefer gelegenen OU außer den Richtlinien, die für
diese OU eingestellt wurden, auch noch die Richtlinien einer
übergeordneten OU wirken sollen. Sie finden diese Option in
der Registerkarte Allgemein. Bei
Standortrichtlinien kann die Vererbung nicht deaktiviert
werden, weil Standortrichtlinien sich an oberster Stelle der
Richtlinien-Hierarchie befinden. Zuerst wird also überprüft,
ob es eine Standortrichtlinie gibt. Wenn ja, so wird diese übernommen,
es sei denn, es gibt eine Domänenrichtlinie, die anders
lautet, oder eine Organisationseinheit-Richtlinie, die
wiederum anders lautet.
Die Option »Kein Vorrang« überschreibt die
Deaktivierung der Vererbung
Neben der Option Richtlinienvererbung deaktivieren
gibt es die Option Kein Vorrang, die genau
das Gegenteil bewirkt. Wenn Sie für die OU Standort
Berlin eine Gruppenrichtlinie aktiviert
haben und dort die Option Kein Vorrang
aktivieren, so greift die Gruppenrichtlinie immer, auch dann,
wenn in einer tiefer gelegenen OU wie z.B. Vertrieb
Berlin dieselbe Gruppenrichtlinie genau umgekehrt
definiert wurde, in unserem Beispiel auf deaktiviert
gesetzt ist. Wurde die Option Kein Vorrang im
übergeordneten Container aktiviert, so werden die
Richtlinieneinstellungen dieses Containers auch dann auf
Objekte in tiefer gelegenen Containern angewendet, wenn in den
tiefer gelegenen Containern die Option Richtlinienvererbung
deaktivieren scharf geschaltet wurde.
Die Einstellungen »Nicht konfiguriert«, »Aktiviert«
und »Deaktiviert«
Wird eine Richtlinie auf Aktiviert
gestellt, so wird sie auf alle Objekte des Containers
angewendet. Ist eine Richtlinie im Zustand Nicht
konfiguriert, bedeutet das jedoch nicht, dass im
Endergebnis diese Richtlinie nicht angewendet wird. Gibt es nämlich
einen übergeordneten Container, in der genau diese Richtlinie
aktiviert ist, so wirkt diese Einstellung aufgrund der
Vererbung auch auf die Objekte in untergeordneten Containern.
Die Einstellung Nicht konfiguriert bedeutet
korrekt, dass die Einstellungen aus der übergeordneten
Richtlinie übernommen werden, wenn es übergeordnete
Richtlinien gibt. Ist also weiter oben in einer Richtlinie
diese Einstellung konfiguriert, und in der aktuellen
Richtlinie nicht, wird die Einstellung Nicht
konfiguriert mit der oben angewendeten Einstellung überschrieben.
Um dies zu verhindern, gibt es die Einstellung Deaktiviert.
Damit wird diese Richtlinie nicht angewendet, und auch eine höherliegende
Richtlinieneinstellung kann diese nicht überschreiben. Doch
auch hier gibt es eine Ausnahmen: Wurde in den Eigenschaften
einer übergeordneten Richtlinie die Einstellung Kein
Vorrang aktiviert, so kann diese
Richtlinieneinstellung auf untergeordneter Ebene nicht außer
Kraft gesetzt werden.
DNS-Server mit SRV Records ist zwingende Voraussetzung
Ein fehlerfrei konfiguriertes DNS ist eine notwendige
Voraussetzung für das einwandfreie Funktionieren von
Gruppenrichtlinien. Über die SRV Records des DNS-Servers
findet der Client seine Zuordnung im Active Directory: Welcher
OU (Organisation Unit) ist der Computer und der Benutzer
zugeordnet, welche Richtlinien sind dort hinterlegt usw. Durch
einen fehlerhaft konfigurierten DNS-Dienst, das Fehlen des DNS
Server-Eintrags bei den Clients oder einen falschen
DNS-Eintrag kommt es zu extrem langen Anmeldezeiten, die
Gruppenrichtlinien werden nicht übernommen, es kommt zu
Probleme bei der Namensauflösung, oder die Replikation
zwischen den Domänencontrollern wird nicht ausgeführt.
Der Windows Server 2000/2003 mit installiertem DNS-Dienst
erfüllt alle nötigen Voraussetzungen für das Funktionieren
von Active Directory-Gruppenrichtlinien. Soll in einer
Umgebung, in der DNS bisher über Unix bzw. Linux-BIND
bereitgestellt wurde, auf BIND weiterhin nicht verzichtet
werden, so muss BIND soweit aktualisiert werden, dass der DNS
SRV Records unterstützt und ein Dynamischer DNS (D-DNS) ist.
In diesem Fall ist es auf jeden Fall ratsam, bei den Windows
Clients einen Windows Server 2000/2003 als DNS-Server
einzutragen und den Unix-BIND als Forwarder im Windows
DNS-Dienst einzutragen. Auf den Windows Clients muss der
DNS-Server, der die SRV Records hält, als erster DNS in den
TCP/IP Eigenschaften eingetragen sein.
Gruppenrichtlinien wirken auf Benutzerobjekte oder
Computerobjekte, nicht auf Sicherheitsgruppen
Das Wort Gruppenrichtlinien ist übrigens etwas irreführend.
Gruppenrichtlinien wirken sich immer nur auf die
Benutzerobjekte oder Computerobjekte aus, die im zugehörigen
Container liegen, nicht auf Sicherheitsgruppen. Wenn Sie z.B.
eine Organisationseinheit mit dem Namen Laptops
erstellen, für diese OU ein Gruppenrichtlinienobjekt erzeugen
und in diesem GPO spezielle Richtlinien für Laptops
konfigurieren, so müssen Sie anschließend alle Laptops oder
aber alle Laptopbenutzer in diese OU verschieben, damit die
Richtlinien wirken. Legen Sie in der OU Laptops
hingegen nur eine Sicherheitsgruppe Laptops
an, die als Mitglieder die Laptopobjekte enthält, und
verbleiben die Laptopobjekte in einer anderen OU, die kein
Untercontainer der OU Laptops ist, so wirkt
die Richtlinie nicht.
Dennoch kann man Sicherheitsgruppen nutzen, um über
Gruppenrichtlinienberechtigungen zu steuern, auf welche
Benutzergruppen oder Computergruppen ein Satz von Richtlinien
wirken soll. Um das zu demonstrieren, ändern wir das Beispiel
mit den Laptops ab: Sie haben eine Organisationseinheit mit
der Bezeichnung Clients erstellt. Diese OU
nimmt alle Computer bis auf Server auf, das heißt sowohl
Arbeitsplatzcomputer als auch Laptops oder Tablet-PCs. Für
diese OU erstellen Sie eine GPO, in der nur spezielle
Richtlinien für Laptops und Tablet-PC konfiguriert werden.
Diese GPO soll nur auf alle Laptops und Tablet-PC der OU Clients
wirken, nicht aber auf Clients, die immer online sind. Um das
zu erreichen, richten Sie eine Sicherheitsgruppe Laptops
und Tablet-PC ein und nehmen alle Laptops und
Tablet-PC in diese Sicherheitsgruppe als Mitglieder auf. Die
Berechtigungen der GPO verändern Sie anschließend so, dass
diese GPO nur von der Sicherheitsgruppe Laptops und
Tablet-PC gelesen und übernommen werden kann, nicht
aber von den anderen Clients.
In den weiteren Ausführungen zum Thema Gruppenrichtlinien
wird demonstriert werden, wie Sie über nur zwei GPOs steuern,
was einfache Anwender und so genannte Poweruser dürfen. In
der ersten GPO werden dazu Richtlinieneinstellungen für den
Standardanwender vorgenommen, die stark restriktiv sind. Die
zweite GPO kann nur von der Sicherheitsgruppe Poweruser
gelesen und übernommen werden. In die Sicherheitsgruppe Poweruser
werden Programmierer, Helpdesk-Mitarbeiter und andere
Mitarbeiter als Mitglieder aufgenommen, die mehr Freiheiten
auf ihrem Computer benötigen. In dieser zweiten GPO werden
nun einige der Richtlinien, die in der ersten GPO die Rechte
des Standardanwenders stark einschränkten, wieder außer
Kraft gesetzt, indem die Richtlinien den Status deaktiviert
erhalten. Mit einem einfachen und leicht zu durchschauenden
Modell aus zwei GPOs lässt sich somit steuern, welche
Mitarbeiter in ihrer Arbeitsumgebung starre, nicht veränderbare
Vorgaben bekommen, und bei welchen Mitarbeiter diese starren
Vorgaben wieder gelockert werden, damit sie in der täglichen
Arbeit nicht behindert sind.
Konfigurierte Richtlinien werden auch in der
Registrierdatenbank gespeichert
Wo und wie wird eigentlich gespeichert, welche
Gruppenrichtlinien für den Computer bzw. den angemeldeten
Benutzer wie konfiguriert sind? Die Gruppenrichtlinienvorlage
(GPT) ist eine Ordnerstruktur im Verzeichnis %systemroot%\SYSVOL\sysvol\<Domänenname>\Policies
von Domänencontrollern. Besonders diejenigen Einstellungen,
die in einer Gruppenrichtlinie unter Administrative Vorlagen
vorgenommen werden, werden jedoch auch in die
Registrierdatenbank der Computer- und Benutzerobjekte
geschrieben, für die sie gelten sollen. Die konfigurierten
Richtlinien sollen auch wirken, wenn der Client offline ist,
und müssen unter anderem auch deshalb lokal und nicht nur im
Active Directory gespeichert sein.
In der Registrierdatenbank gibt es dazu folgende Zweige:
HKEY_LOCAL_Machine/Software/Policies
HKEY_LOCAL_Machine/Software/Microsoft/Windows/CurrentVersion/Policies
HKEY_CURRENT_USER/Software/Policies
HKEY_CURRENT_USER/Software/Microsoft/Windows/CurrentVersion/Policies
Aktualisierung ohne Verzögerung erzwingen
Ändert man die Einstellung einer Richtlinie, so wird die
Auswirkung am betroffenen Client bzw. unter der betroffenen
Anwenderkennung erst mit einer Verzögerung wirksam. Änderungen,
die den Computer betreffen, wirken oft erst nach dem Neustart
des Clients. Änderungen, die einen Benutzer betreffen, wirken
spätestens nach einer Neuanmeldung.
Es gibt jedoch Kommandozeilenbefehle, über die alle
Gruppenrichtlinien unverzüglich erneut angewendet werden.
Unter Windows 2000 nutzt man den Befehl secedit,
wobei über die Parameter machine_policy und user_policy
explizit angegeben werden kann, ob nur die Richtlinien der
Kategorie Computerkonfiguration oder der
Kategorie Benutzerkonfiguration neu
angewendet werden sollen:
secedit /refreshpolicy user_policy /enforce
secedit /refreshpolicy machine_policy /enforce
Unter Windows XP ersetzt gpupdate das
ehemalige Tool secedit:
gpupdate /target:user /force /wait:0
gpupdate /target:computer /force /wait:0
Das Tool gpupdate kann jedoch auch unter
Windows 2000 Professional eingesetzt werden. Es muss dazu in
das Verzeichnis %systemroot%\System32
eingespielt werden. Schauen Sie sich die Online-Hilfe des
Tools gpupdate an, um mehr über die
Bedeutung der verschiedenen Parameter zu erfahren. Der
Parameter /force sorgt dafür, dass alle
Einstellungen erneut angewendet werden, auch wenn der Zähler
der Richtlinie noch nicht erhöht wurde.
Außerdem gibt es eine Richtlinie, mit der die standardmäßige
Verzögerung, nach der Gruppenrichtlinien erneut angewendet
werden, auf einen niedrigeren Wert eingestellt werden kann.
Dieses Vorgehen empfiehlt sich während der Testphase.
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Von Ulrich Schlüter, Autor des Buches "Integrationshandbuch
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Erscheinungsdatum: Oktober 2004
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